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Nationalpark Bayerischer Wald: Bergwacht rettet Ehepaar

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Grafenau (rd_de) –  Die Bergwacht hat Donnerstagnacht Donnerstag (25.01.2018) im Nationalpark Bayerischer Wald (Landeskreis Freyung-Grafenau) zwei vermisste Wanderer gerettet. Die Rettung gestaltete sich aufgrund des eingeschneiten Geländes als schwierig.

Bei den Wanderern handelte es sich um Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen, das Urlaub im Bayerischen Wald machte. Das Paar setzte gegen 22 Uhr einen Notruf ab, weil es sich auf seiner Wandung im Nationalpark Bayerischer Wald verirrt hatte.

Daraufhin alarmierte die Leitstelle Passau die Bergwacht, den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie die Polizei. Wie die Bergwacht mitteilte, konnten die Wanderer nach sechs Stunden gefunden werden. Sie wurden stark unterkühlt an den Rettungsdienst übergeben.

Der Rettungsdienst brachte die Patienten in ein Krankenhaus. Im Einsatz waren rund 30 Rettungskräfte.  

(26.01.2018; Symbolfoto: Freiwillige Feuerwehr Neuschönau)


Reanimation: ja oder nein?

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Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby SchwarzBremen (rd_de) – Im Rettungsdienst stellt sich bei einer Reanimation häufig die Frage: Welchen Sinn macht die Fortführung der begonnenen Maßnahmen? Wann und unter welchen Voraussetzungen sollte eine Reanimation beendet werden?

Die Leitlinien des European Resuscitation Councils (ERC) empfehlen, dass nach Applikation einer Lyse noch eine Stunde und unterkühlte Patienten bis zur Wiedererwärmung weiter reanimiert werden sollten. Außerdem kann ein Reanimationsversuch bei über 20 Minuten persistierender Asystolie abgebrochen werden. Solange Kammerflimmern vorliegt, besteht aber prinzipiell Aussicht auf Erfolg.

Außer diesen Empfehlungen gibt es keinen definierten Zeitrahmen für die Aufrechterhaltung einer Reanimation. Es lässt sich aber sagen, dass sie abgebrochen werden kann, wenn sich innerhalb von 30 bis 40 Minuten keine Lebenszeichen wie Hustenreflex, Spontanatmung oder Herzaktionen einstellen.

Schlechte Voraussetzungen für das Überleben liegen zudem vor, wenn der Kreislaufstillstand unbeobachtet war, keine Laienreanimation erfolgte und die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes mehr als zwölf Minuten betrug.

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes eines Menschen muss in Deutschland durch einen Arzt im Rahmen einer Leichenschau erfolgen. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankert, unterscheidet sich also in einigen Details von Land zu Land.

Die Todesfeststellung setzt voraus, dass sichere Todeszeichen vorhanden sind. Diese sind:

  • Totenflecke (Livores),
  • Totenstarre und
  • Fäulnis.
  • In manchen Bundesländern zählen nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen wie die Dekapitation ebenfalls zu den sicheren Todeszeichen.
Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby Schwarz

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken. Symbolfoto: Markus Brändli

Wird eine Reanimation nicht aufgenommen bzw. abgebrochen, sollte ein zehnminütiges Ableiten eines Nulllinien-EKG erfolgen. Damit kann eine Vita reducta relativ sicher ausgeschlossen werden. Definitive Sicherheit liegt aber erst nach Ausprägung sicherer Todeszeichen vor.

Mitunter wird dem anrückenden Notarzt durch die Leitstelle oder die bereits vor Ort befindliche Besatzung eines Rettungswagens gemeldet: „Patient verstorben, Sicherheit vor Schnelligkeit.“ Dieses Vorgehen ist problematisch, wenn noch keine – ohnehin nur von einem Arzt festzustellenden – sicheren Todeszeichen vorliegen oder beispielsweise Toten- mit Kältestarre verwechselt wird. Eine folglich unterlassene, aber eigentlich gebotene Reanimation würde dann zumindest den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach Paragraph 323c Strafgesetzbuch erfüllen.

Leichenschau

Die Veranlassung einer Leichenschau soll unverzüglich erfolgen und obliegt den Angehörigen, eventuell auch dem Haus- oder Wohnungseigentümer. Im öffentlichen Raum ist dafür in der Regel die Polizei zuständig.

Zur Durchführung der Leichenschau ist jeder approbierte Arzt berechtigt, so auch Notärzte. Sie haben außerhalb von Krankenhäusern die größte Routine bei einer Todesfeststellung, kennen jedoch im Gegensatz zu ihren niedergelassenen Kollegen meist die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht.

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, einer „abgespeckten“ Variante des Leichenschauscheins. Allerdings muss gesichert sein, dass ein weiterer (Haus-)Arzt die endgültige Leichenschau vornimmt.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt, Ltd. Notarzt Landkreis Unterallgäu; Symbolfotos: Markus Brändli; 26.01.2018) [1567]

Explosion in Pkw: zwei Männer lebensgefährlich verletzt

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Naila (rd_de) – Vier Männer sind in der Nacht auf Sonntag (28.01.2018) bei einer Verpuffung in einem Pkw in Naila (Kreis Hof) zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Nach ersten Erkenntnissen saßen vier 17 und 18 Jahre alte Männer gegen 01:15 Uhr in einem Pkw auf einem Parkplatz. Plötzlich kam es zu einer Explosion. Augenzeugen hörten den Knall und setzten einen Notruf ab.

Als die Rettungskräfte eintrafen, waren zwei der Männer lebensgefährlich verletzt, zwei weitere schwer. Mehrere Notärzte versorgten die Verletzten. Nachdem die Patienten stabilisiert waren, kamen sie mit schweren Verbrennungen in Krankenhäuser.

Laut Polizei sind die Männer mittlerweile außer Lebensgefahr. Die Ursache der Explosion ist unbekannt.

(29.01.2018; Foto: Polizei Oberfranken)

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Bochum: Notarzteinsätze häufig in sozial schwachen Stadtteilen

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Bochum (rd_de) – Notärzte in Bochum müssen häufiger in Wohngebiete mit hoher Arbeitslosigkeit ausrücken. Das ist das Ergebnis einer Studie der Ruhr-Universität-Bochum und des Robert-Koch-Instituts, die am Freitag (26.01.2018) veröffentlicht wurde.

Die Forscher analysierten rund 12.000 Notarzteinsätze der Stadt Bochum aus den Jahren 2014 und 2015. Herz- und Lungenerkrankungen sowie Schlaganfälle fielen bei diesen Einsätzen besonders auf.

„Es zeigte sich, dass die notärztliche Einsatzrate in sozial benachteiligten Stadtteilen signifikant erhöht ist“, sagte der Leiter der Studie, Dr. Christoph Hanefeld.

Laut der Universität Bochum hat es in den letzten zehn Jahren keine Studie gegeben, die einen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und der Häufigkeit der Notarzteinsätze hergestellt hatte. Die Forscher waren selbst von den Ergebnissen ihrer Studie überrascht.

(29.01.2018; Symbolfoto: M. Brändli)

Nadelstichverletzung: Vorgehen und Schutzmaßnahmen

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Bremen (rd_de) – Der Begriff „Nadelstichverletzung“ gilt umgangssprachlich als Sammelbegriff für jegliche Form der Exposition mit Patientenblut. Hierzu zählen vor allem Stich- und Schnittverletzungen, aber auch Spritzer in Auge oder Mund und der Kontakt mit Haut oder Schleimhaut.

Im deutschen Gesundheitswesen kommt es im Jahr zirka 500.000 Mal zu einer Nadelstichverletzung. Schätzungen zufolge werden nur rund zehn Prozent gemeldet und adäquat behandelt. Die Dunkelziffer gilt insofern als sehr hoch.

Aufgrund eines fehlenden einheitlichen Meldesystems bei einer Nadelstichverletzung kann über die tatsächlichen Zahlen nur gemutmaßt werden. Fest steht, dass sowohl das Verhalten mit infektiösem Material als auch der Meldeweg nach einem Vorfall und die korrekte Behandlung vielen Mitarbeitern nach wie vor nicht ausreichend bekannt zu sein scheinen.

In unserem eDossier „Nadelstichverletzung: Vorgehen und Schutzmaßnahmen“ erklären wir:

  • welche Infektionsrisiken bei einer Nadelstichverletzung bestehen,
  • die rechtlichen Grundlagen,
  • die arbeitsmedizinische Betreuung,
  • welcher Schutz gegen Nadelstichverletzung möglich ist,
  • wie sich Unfälle vermeiden lassen und
  • das richtige Verhalten bei Exposition.

Alles, was man über das Thema Nadelstichverletzung wissen muss, ist unserem eDossier „Nadelstichverletzung: Vorgehen und Schutzmaßnahmen“ zu entnehmen. Sie können es hier herunterladen!

(Text: Jan C. Behmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Fa. Medicteach, Lehrrettungsassistent; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 29.01.2018) [1524]

Bild1_RM_eDossier2014_Nadelstichverletzungen_100eDossier „Nadelstichverletzung: Vorgehen und Schutzmaßnahmen“
•    Umfang: 7 Seiten
•    Dateigröße: ca. 1,4 MB/PDF-Format
•    Ein Beitrag aus Rettungs-Magazin 5/2014

Drogenkonsument soll Großeinsatz zahlen

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Freiburg (rd_de) – Ein 27-Jähriger hat am Sonntag (28.01.2018) bei Zell im Wiesental (Kreis Lörrach) den Notruf gewählt und einen Großeinsatz von Rettungskräften ausgelöst.

Gegen 10:30 Uhr meldete der 27-Jährige der Rettungsleitstelle, dass vier Personen in einem Kanal festsäßen. Da der Kanal teilweise unterirdisch verläuft, sorgte der Notruf für eine Alarmierung von Feuerwehr, DRK, DLRG und eines Rettungshubschraubers.

Nachdem die Kräfte eine Absenkung des Kanalpegels veranlasst hatten, suchten Strömungsretter der DLRG das Bauwerk ab. Die Helfer fanden jedoch niemanden.

Daraufhin riefen die Kräfte erneut den 27-Jährigen an. Dabei kam ihnen der Verdacht, dass mit dem Mann etwas nicht stimmen könnte, schreibt die Polizei. Ein Notarzt untersuchte den Mann und bestätigte, dass er unter Drogen stehen könnte. Laut Polizei räumte der Mann das zunächst auch ein. Er wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Auf richterlichen Beschluss hin wurde anschließend seine Wohnung durchsucht. Dabei fand die Polizei Betäubungsmittel. Neben den Ermittlungsverfahren, denen sich der Mann stellen muss, wird derzeit geprüft, ob er die Kosten des Einsatzes zu tragen hat.

(30.04.2018; Symbolfoto: M. Brändli)

ADAC Luftrettung: Fast 54.500 Einsätze in 2017

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München (ADAC) – Die Rettungs- und Intensivhubschrauber der ADAC Luftrettung gGmbH hoben im Jahr 2017 zu 54.491 Einsätzen ab. Damit startete die Luftrettungscrew rund 150 Mal am Tag. Mehr als 49.000 Patienten konnte geholfen werden, teilte die Gesellschaft am Donnerstag (25.01.2018) mit.

Die Zahl der Einsätze blieb damit gegenüber dem Vorjahr (2016: 54.444) nahezu unverändert. Wie in den vergangenen Jahren waren auch 2017 die häufigste Einsatzursache (knapp 50 Prozent) internistische Notfälle.

Danach folgen neurologische Notfälle (12 Prozent) sowie Freizeitunfälle (12 Prozent). Bei zehn Prozent war ein Verkehrsunfall die Einsatzursache.

Deutsche Luftrettung im Aufwind

„Christoph 31“ flog in Berlin zu 3.331 Notfällen. Damit ist er laut der Gesellschaft der Rettungshubschrauber mit den weltweit meisten Luftrettungseinsätzen pro Tag. „Die Einsätze in Berlin stellen die Crew jeden Tag vor besondere Herausforderungen, weil Starts und Landungen inmitten von Häuserschluchten und belebten Straßen zu den schwierigsten überhaupt gehören“, erklärt der Geschäftsführer der ADAC Luftrettung, Frédéric Bruder.

Zum Vergrößern anklicken. Infografik: ADAC

Eine Herausforderung für Mensch und Maschine sind auch Flüge in der Dämmerung. „In viel zu vielen Regionen in Deutschland entscheiden nach wie vor die Uhrzeit und der Wohnort über die schnelle lebensrettende Hilfe aus der Luft“, kritisiert Bruder. Bisher werden Rettungshubschrauber in den meisten Städten und Gemeinden nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang eingesetzt. Wer davor oder danach in Lebensgefahr ist, dem kann aus der Luft nicht geholfen werden.

(30.01.2018.2018; Fotos: ADAC)

10 Dinge, die Sie zur Narkose bei Kindern wissen sollten

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Kindernarkose_580Bremen (rd_de) – Selbst erfahrene Anästhesisten in der Klinik sind angespannt, wenn sie eine Narkose bei Kindern durchführen müssen. Verständlich, denn die Sterblichkeit von Kindern durch eine Narkose ist weitaus höher als bei Erwachsenen. Schon die bloße Venenpunktion oder Intubation stellt oftmals eine echte Herausforderung dar.

 Narkose bei Kindern

Damit die Narkose bei Kindern an der Einsatzstelle oder zum Beispiel im Rettungswagen gelingt, hier unsere 10-Punkte-Liste:

  1. Das Kind muss mit dem Kopf achsengerecht und in Neutralstellung gelagert werden.
  2. Das Kind muss ausreichend lang präoxygeniert werden. Manchmal gelingen in dieser Phase spielerische Gespräche mit dem Kind. Der Notarzt hat Angst – das Kind und das gesamte Rettungsteam auch.
  3. Die Narkose wird eingeleitet.
  4. Bei kleinen Kindern muss in der Regel immer mit der Maske beatmet werden, auch wenn das Kind noch nicht intubiert ist. Diese Maskenbeatmung während der Narkose sollte schonend und möglichst ohne hohe Beatmungsdrucke erfolgen, um das Aspirationsrisiko klein zu halten.
  5. Wird das Kind während der Narkose bradykard, sollte zunächst kontrolliert werden, ob das Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgt ist. Zeitgleich kann Atropin gegeben werden.
  6. Wenn die Narkose nicht tief genug ist, kann ein Stimmritzenkrampf (Stridor) oder ein Verschluss der tieferen Atemwege auftreten und die Beatmung unmöglich werden. In solchen Fällen muss die Narkose weiter vertieft werden, bis die Beatmung gut funktioniert.
  7. Nun kann intubiert werden. Der Intubationserfolg wird über die Bestimmung des Kohlendioxids in der Ausatemluft festgestellt.
  8. Trotz erfolgreicher Intubation fällt die Sauerstoffsättigung manchmal kräftig ab. Dies ist Ausdruck der geringen kindlichen Residualkapazität.
  9. Lässt sich das Kind nicht intubieren, muss es mit einem alternativen Beatmungsverfahren der Rückfallebene beatmet werden, zum Beispiel Larynxmaske oder -tubus.
  10. Die Lunge muss abgehorcht werden. Danach kann das Kind an das Beatmungsgerät angeschlossen oder von Hand mittels Beutel beatmet werden.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Um Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden, sollten alle (Leitstelle, RTW-Team und Notarzt, Klinik) dieselbe Sprache sprechen: Von einem Neugeborenen (ca. 4 kg) spricht man zum Beispiel, wenn das Kind maximal vier Wochen alt ist. Danach ist das Kind bis zum Abschluss des ersten Lebensjahres ein Säugling (ca. 10 kg). Zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr handelt es sich um ein Kleinkind.

Kind in der Narkose. Symbolfoto: fotolia/Herjua

Kind in der Narkose. Symbolfoto: fotolia/Herjua

(Text: Dr. Gerald Bandemer, Anästhesist und Notarzt, LNA, Ärztlicher Leiter DRF-Luftrettungszentrum in Bremen; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 30.01.2018) [1555] 


Arbeiter aus Baumkrone befreit

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Grafenau (rd_de) – Einsatzkräfte einer Höhenrettungsgruppe haben am Montag (29.01.2018) einen schwer verletzten 45-jährigen Baumpfleger aus 10 Meter Höhe gerettet.

Der 45-Jährige war gegen 17 Uhr mit Sägearbeiten an städtischen Bäumen in Grafenau (Kreis Böblingen) beschäftigt. Er befand sich etwa 20 Meter hoch im Astwerk, als er plötzlich abstürzte und 10 Meter tief fiel. Nach dem Aufprall klemmte der Mann im Geäst fest.

Nachdem die Befreiungsversuche seiner Kollegen misslungen waren, setzten sie einen Notruf ab. Die Leitstelle alarmierte daraufhin den Rettungsdienst und einen Rettungshubschrauber sowie die Feuerwehren Grafenau und Aidlingen mit einer Drehleiter.

Als die Feuerwehr ebenfalls keine Chance sah, an den Verunglückten zu gelangen, ließ der Einsatzleiter die Höhenretter der Werkfeuerwehr Mercedes aus Sindelfingen nachfordern. Sie konnten den Mann schließlich sichern und mit Rettungsgeschirr zu Boden lassen.

Im Anschluss versorgte der Rettungsdienst den schwer Verletzten und brachte ihn mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus.

(31.01.2018; Foto: Feuerwehr Grafenau)

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„Smarter“: App kann im Katastrophenfall ohne Mobilfunknetz kommunizieren

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Berlin (rd_de) – Deutsche Wissenschaftler haben mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) eine Messenger-App entwickelt, die auch ohne Mobilfunknetz funktioniert. Mit der App „Smarter“ sollen Smartphone-Nutzer künftig auch im Falle eines Netzausfalls einen Hilferuf absetzen können. Das teilte das BBK am Dienstag (31.01.2018) mit.

Stromausfall, Hackerangriff, Naturkatastrophe – das Mobilfunknetz ist verwundbar und kann schnell zusammenbrechen. Mit der Smartphone-App „Smarter“ soll es in Zukunft möglich sein, im Krisenfall miteinander zu kommunizieren – auch wenn das Netz zusammengebrochen ist.

Die App funktioniert ähnlich wie Funkgeräte. Über den WLAN-Chip verbindet sich das Telefon direkt mit einem anderen Smartphone, auf dem die App geladen ist. So formt sich ein großes Netzwerk. Der Hilferuf wird über dieses Ad-hoc-Netz solange an verschiedene Smartphones weitergeleitet, bis das Zielgerät erreicht ist. Jedes Smartphone mit der App stellt laut BKK einen „virtuellen Datenrucksack“ dar.

Die Technik wurde im September 2017 erstmals im Rahmen einer Feldübung erfolgreich erprobt. Bislang ist die App aber noch nicht marktreif, heißt es in der Pressemitteilung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 

Entwickelt wurde „Smarter“ von BBK, Technische Universität Darmstadt und Universität Kassel. „Smarter” steht für Smartphone-based Communication Networks for Emergency Response.

(31.01.2018; Foto: BBK / smarter)

Rettungsgasse blockiert: RTW braucht 30 Minuten zum Unfallort

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Potsdam (rd_de) – Nach einem schweren Verkehrsunfall am Dienstag (30.01.2018) auf der A10 bei Werder (Kreis Potsdam-Mittelmark) benötigten die Rettungskräfte 30 Minuten zur Anfahrt. Grund: Lkw verstopften die Rettungsgasse.

Gegen 17:30 Uhr kam es auf der Autobahn 10 zu einer Kollision eines Pkw mit einem Sattelzug und einem weiteren Fahrzeug. Drei der Unfallbeteiligten wurden zum Teil schwer verletzt.

Nach der Alarmierung durch die Leitstelle fuhr eine RTW-Besatzung auf die A10 zur Unfallstelle. Plötzlich musste der Fahrer bremsen. Lastwagen auf allen Fahrspuren verhinderten das Weiterkommen der Rettungskräfte.

Ein Video von NonstopNews zeigt, wie die Einsatzkräfte ausstiegen und die Lkw-Fahrer einwiesen. Einige Verkehrsteilnehmer zeigten sich dabei offenbar uneinsichtig und reagierten erst mit Nachdruck. Nach 30 Minuten erreichte der Rettungsdienst die Unfallstelle.

(01.02.2018; Symbolfoto: M. Brändli)

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Digitalisierung im Rettungsdienst – Telemedizin

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Telemedizin_Rettungsdienst_Digitalisierung_TabletBremen (rd_de) – In den letzten Jahren hat sich die Telemedizin im Rettungsdienst merklich entwickelt. Angetrieben durch verbesserte medizinische und technische Möglichkeiten, unterstützt die Telemedizin die Patientenversorgung nicht zuletzt in der Präklinik. Was mit Forschungsprojekten und Pilotstudien an einzelnen Standorten in verschiedenen Bundesländern begann, hält jetzt zunehmend Einzug in die Regelversorgung.

Ist von Telemedizin die Rede, kommt man sehr schnell zur Telematik. Dieser Begriff setzt sich aus „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen. Vereinfacht ausgedrückt, beschreibt Telematik die elektronische Datenübertragung zwischen zwei Informationssystemen. Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen. Hierunter fallen die Diagnostik und die Therapie an räumlich getrennten Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten (asynchron).

Im klinischen Bereich bildeten sich in den vergangen Jahren telemedizinische Netzwerke. Sie verbinden die verschiedensten Fachdisziplinen und decken insofern diverse Krankheitsbilder ab.

Telemedizin im Rettungsdienst

In Bezug auf den Rettungsdienst stellt die Telemedizin kein wirklich neues Verfahren dar. Die Seenotkreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger verfügen schon seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts über ein so genanntes Tele-EKG. Es ermöglicht ein Medico-Gespräch zwischen den Seenotrettern und einem Arzt im Stadtkrankenhaus Cuxhaven. Auch andere Schiffsbesatzungen können diese funkärztliche Beratung bei medizinischen Notfällen auf hoher See weltweit in Anspruch nehmen.

Der landgebundene Rettungsdienst arbeitet unter anderen Bedingungen. Hier hat die Telemedizin erst in den letzten Jahren Einzug gehalten. Lösungsmöglichkeiten und Anwendungsszenarien werden zunächst in Pilotprojekten auf ihre Machbarkeit und Alltagstauglichkeit getestet. Hierbei wird ein Standard-Rettungswagen mit zusätzlichen Geräten wie Kameras, verschiedenen Mobilfunk- und Übertragungsgeräten sowie Tablet-PCs ausgestattet. Durch diese zusätzliche Ausstattung ist das Notfallteam vor Ort direkt über Videotechnik und Datentransfer mit einem Facharzt verbunden. Dieser kann auf Grundlage der empfangenen Befunde und Informationen an das nichtärztliche Personal Handlungsempfehlungen aussprechen, ohne selbst beim Patienten sein zu müssen.

Durch die hohen Investitionskosten der zusätzlichen Ausstattung der Einsatzfahrzeuge und der angebundenen Kliniken sowie die Vorhaltung speziell geschulter Ärzte stehen diese Systeme nur an ausgewählten Standorten zur Verfügung. Bei der Wahl des jeweiligen Standortes spielen Forschungsaspekte eine wesentliche Rolle.

Telemedizin Projekte: ANGELsystems

Telemedizinische Lösungen in Form von Tablet-PCs als Kommunikations- und Dokumentationsmittel werden beim Stroke-Angel-Projekt erfolgreich eingesetzt. Was als Forschungsprojekt im Jahr 2005 mit einer Studie begann, wird seit 2009 in der Regelversorgung angewandt. Hierbei werden bereits vom Notfallort aus die Stammdaten sowie schlaganfallspezifische Parameter erfragt. Hierzu gehören:

  • Vitalparameter
  • Vorerkrankungen
  • Dauermedikation
  • Symptombeginn
  • Schlaganfall-Screening-Score.

Die Daten werden via Mobilfunk an die Klinik übertragen. Anhand der empfangenen Informationen werden die notwendigen Ressourcen wie Notaufnahme-Team und Diagnostik, Ultraschall und CT vorbereitet. Beim Eintreffen in der Klinik kann der Patient unverzüglich diagnostiziert und behandelt werden.

Zwischenzeitlich hat sich das Stroke-Angel-System auf weitere Indikation ausgeweitet. Es wird unter der Bezeichnung ANGELsystems sowohl für spezifische Krankheitsbilder wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Polytrauma als auch für die allgemeine Voranmeldung des Rettungsdienstes bei der Notaufnahme eingesetzt.

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Telemedizin Projekte: „Telematik II“

Alle Rettungsfahrzeuge der verschiedenen Rettungsdienste in Bayern sind unter der Koordination und Leitung des Bayerischen Roten Kreuzes mit mobilen Datenerfassungsgeräten ausgestattet worden. Die Initiative läuft unter dem Projektnamen „Telematik II“. Neben der Abrechnung wird bei diesem Projekt auch die Dokumentation des Einsatzes (Protokoll) durch das Rettungsfachpersonal papierlos vorgenommen. Das Protokoll wird direkt vom Tablet-PC im Rettungswagen auf einem mobilen Drucker oder in der Klinik ausgedruckt und mit dem Patienten dem Aufnahmeteam übergeben. Den Kliniken wird auch die Möglichkeit eingeräumt, das Protokoll vollständig digital über ein elektronisches Postfach abzuholen.

Bei Einsatzende wird die Dokumentation auf dem gesicherten Server der Rettungswache abgelegt und archiviert. Die Patientendaten stehen der Abrechnungsstelle für die Erstellung der Rechnung zur Verfügung. So wird in Zukunft die Dokumentation, Übergabe und Abrechnung nahezu vollautomatisch durchgeführt.

Telemedizin_Rettungsdienst_Digitalisierung_Tablet_III

So könnte es in Zukunft vielerorts aussehen: Durch eine Kamera im RTW ist das Team vor Ort direkt über Videotechnik und Datentransfer mit einem Facharzt verbunden.

Die flächendeckende Digitalisierung der Dokumentation des bayerischen Rettungsdienstes ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Notfallversorgung. Erstmalig stehen nicht nur die klassischen Einsatzdaten wie Name, Kostenträger und Wohnort zur Verfügung. Auch Vitalparameter, Krankheitsbild, Verletzungsmuster, Anamnese und die durchgeführten präklinischen Maßnahmen werden digital erfasst. Dadurch besteht die Möglichkeit, einheitlich definierte Kennzahlen auszuwerten, die für Planungen und Bewertung der Qualität von zentraler Bedeutung sind.

Optional besteht die Möglichkeit, dass die Kliniken mittels ANGELsystems an den Rettungsdienst angebunden werden. In der Klinik wird hierfür ein Monitor installiert, der die angemeldeten Einsätze auflistet. Die erforderlichen Daten werden vom Rettungsdienst an den Monitor geschickt. Neben Alter und Geschlecht des Patienten werden auch die Verdachtsdiagnose und der Zustand des Patienten übertragen. Die Klinik ist so stets darüber im Bilde, zu welcher Uhrzeit ein neuer Patient eintrifft. Die innerklinischen Prozesse lassen sich so optimieren.

Da im Vorfeld schon bekannt ist, ob es sich um einen Patienten mit kritischen Kreislaufverhältnissen oder eventuell einer Infektionskrankheit handelt, kann sich das Klinik-Team rechtzeitig vorbereiten. Die heute noch alltäglichen Übermittlungsfehler zwischen Rettungswagen und Klinik dürften dank dieses Verfahrens nicht mehr auftreten.

Telemedizin: Voraussetzungen und Ausblick

Um telemedizinische Lösungen erfolgreich einzusetzen, ist es sehr wichtig, dass die Benutzer sie akzeptieren. Um dies zu erreichen, muss dem Anwender der Nutzen klar sein. Ferner muss die Technik stabil arbeiten. Bei der Einführung des Systems müssen die künftigen Anwender sowohl im Umgang mit der Technik als auch mit den veränderten Abläufen vertraut gemacht werden.

Auch wenn die Telemedizin heute noch nicht flächendeckend in allen Rettungsdienst-Bereichen zum Einsatz kommt: Es ist abzusehen, dass sie in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. So wird demnächst die medizinische Gerätetechnik mit dem digitalen Dokumentationssystem drahtlos erfolgen und vollautomatisch verbunden sein. Neben den Vitalparametern wie Puls und Blutdruck werden dann auch Beatmungswerte automatisch im Einsatzprotokoll dokumentiert. Schon heute verfügt ANGELsystems über Schnittstellen zum Lifepack bzw. Corpuls 08/16 und C3. Das EKG und andere Werte lassen sich barrierefrei auf allen aktuellen Tablet-PCs darstellen. In fünf bis zehn Jahren wird standardmäßig nicht nur der Notfallrucksack, sondern auch ein Tablet-PC immer mitgenommen. Es wird die Notfallsanitäter bei der Diagnostik, Therapie und dem Patientenmanagement unterstützen.

Telemedizin_Rettungsdienst_Digitalisierung_Tablet_II

ANGELsystems macht‘s möglich: Wie am Flughafen oder Bahnhof, werden die in Kürze eintreffenden Notfallpatienten auf einer digitalen Tafel angezeigt. Die Informationen liefert der Rettungsdienst von der Einsatzstelle.

Dank der Telematik werden alle Daten beliebig miteinander verglichen werden können. So gelingt es, Arbeitsabläufe zu optimieren und Behandlungserfolge zu überprüfen. Die Ergebnisse sind neutral und objektiv. Mit diesen Daten können zudem eine Vielzahl von wissenschaftlichen Erkenntnissen gewonnen werden. Sie dienen wiederum dazu, Handlungsempfehlungen zu aktualisieren.

Ein zentraler Punkt bei all den hier beschriebenen Lösungen stellt die Kommunikation der Beteiligten untereinander dar. In jüngster Zeit entstehen mit staatlicher Förderung neue Dienstleistungsbranchen wie das Zentrum für Telemedizin in Bad Kissingen oder die Bayerische Telemed-Allianz in Ingolstadt  Sie sind beauftragt worden, die telemedizinischen Systeme für Präklinik, Klinik, Rehabilitation und häusliche Pflege weiterzuentwickeln. Ziel ist die Begleitung des Patienten vom Symptombeginn bis zur Wiedereingliederung in den Alltag. Telemedizin kann demnach eine enorme Verbesserung des Outcomes und somit der Lebensqualität bedeuten.

(Text: Uwe Kippnich, Dozent im Rettungsdienst, Krankenpfleger, OrgL, Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL), EU-Team-Leader; Fotos: Markus Brändli / Uwe Kippnich; zuletzt aktualisiert: 01.02.2018) [2355]

Rettungsdienst: Patient und Gepäck korrekt sichern

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Transportsicherung-im-RTW_580Bremen (rd_de) – Ein Problem, das jeder im Rettungsdienst kennt: Wie sichere ich den Patienten korrekt? Und wohin mit dessen Gepäck? Hier die Antworten.

Die Straßenverkehrsordnung besagt in Paragraph 21a, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Beim Anschnallen des Patienten ist dabei höchste Sorgfalt geboten. Neben den Fuß-, Becken- und Brustgurten sind die oft vernachlässigten Schultergurte gerade auch vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die angelegt werden müssen.

Transport zum Rettungsfahrzeug

Die Patientensicherung spielt im Rettungsdienst aber nicht nur im Rettungs- oder Krankenwagen eine entscheidende Rolle. Bereits beim Transport des Patienten aus der Wohnung mittels Tragestuhl oder Schaufeltrage zum Einsatzfahrzeug beginnt die Pflicht, Patienten mit entsprechenden Gurten zu sichern.

Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst ist deshalb angehalten, die Herstellervorgaben für die eingesetzten Medizinprodukte zu kennen und einzuhalten. Hierzu gehören auch Patiententrage und -tragestuhl. Wird bei der Sicherung der Patienten von den Herstellervorgaben abgewichen, kann dies schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Zwar sind Rettungsdienst-Mitarbeiter normalerweise nach den Grundsätzen der Amtshaftung von Schadensersatzansprüchen befreit. Dies gilt aber nicht, wenn sie grob fahrlässig handeln.

Dieser Umstand gilt umso mehr beim Transport von Kindern. Es empfiehlt sich deshalb immer, junge Patienten mit speziellen Kinderrückhaltesystemen zu sichern.

Wer trägt die Verantwortung?

Patientensicherung-auf-Trage_580Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Patienten bei Fahrtbeginn ordnungsgemäß gesichert sind. Hier hat der Rettungsdienst-Mitarbeiter schon aus seinem Obhutsverhältnis heraus eine Garantenpflicht. Darüber zu wachen, dass der Patient auch während des Transports weiterhin angeschnallt bleibt, ist im Patientenraum die Aufgabe des betreuenden Rettungssanitäters bzw. Notfallsanitäters.

Und wie steht es mit einer Anschnallpflicht für das Rettungsfachpersonal? Für den Fahrer von Krankenkraftwagen besteht jederzeit die Pflicht, die Sicherheitsgurte anzulegen, auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten (Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung). Dasselbe gilt grundsätzlich auch für alle Personen im Patientenraum, also Rettungsassistent, Notarzt und Praktikant. Lediglich für erforderliche Behandlungen des Patienten während der Fahrt sieht die Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme vor (Paragraph 21a Abs.1 Nr. 5).

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Darüber hinaus hat der Fahrer auch über die Zahl von Mitfahrern zu wachen. Die Mitfahrt ist nur so vielen Personen zu gestatten, wie im Krankenkraftwagen zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Stehen also nur drei, mit Sicherheitsgurten versehene Patientenbegleitsitze zur Verfügung, dürfen auch nur drei betreuende Personen im Patientenraum mitfahren. Stehplätze sind im Rettungs- und Krankenwagen nicht vorgesehen. Insofern liegt die korrekte Transportsicherung der Patienten im eigenen Interesse (nicht nur) des Fahrers.

Airline-Schine-im-RTW_580Sicherung des Patientengepäcks

Grundsätzlich müssen auch Koffer, Tüten und Taschen, Kartons, Rollstühle, Gehhilfen oder Heimbeatmungsgeräte während des Transports im Rettungsfahrzeug sicher verstaut werden. Andernfalls können sie bei einem Unfall zum tödlichen Geschoss werden. Deshalb gibt es mittlerweile zugelassene Gestelle für Heimbeatmungsgeräte, die auf eine Patiententrage aufgesetzt werden können.

Und das restliche Gepäck? Kann es nicht gesichert werden, darf es nicht mitgenommen werden. Deswegen sind einige Rettungsdienste dazu übergegangen, im Patientenraum Gurte, Ösen und/oder Airline-Schienen einzubauen, an denen sich Koffer und Taschen sicher fixieren lassen. Andere Rettungsdienste haben eine Art Gepäckfach in ihren Fahrzeugen eingerichtet. Um den dafür notwendigen Platz zur Verfügung zu haben, dürften aber entsprechend groß dimensionierte Fahrgestelle erforderlich sein – die im Krankentransport nicht die Regel sind.

Den Patientenkoffer ans Fußende des Tragentischs auf den Boden zu stellen oder die Tasche an den Holm der Trage zu hängen, ist jedenfalls keine zugelassene Lösung. Abgesehen davon, dass sich das Gepäck bei einem Unfall „selbstständig“ macht, versperrt es auch wichtige Lauf- und Rettungswege im Fahrzeug. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um schwere, scharfe oder spitze Gegenstände handelt.

Stehen die genannten Möglichkeiten zur Sicherung von Patientengepäck nicht zur Verfügung, muss es entweder von Angehörigen des Patienten oder zum Beispiel mit einem Taxi nachgeliefert werden.

(Text: Bernd Spengler, Rechtsanwalt und Rettungssanitäter; Johannes Treutlein, Rechtsanwalt und Rettungssanitäter; Jens Wolff, Lehrrettungsassistent; Symbolfotos: Markus Brändli; 02.02.2018) [1577]

Schwerverletzter nach Explosion in Wohnhaus

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Neukirch/Lausitz (rd_de) – In einem Einfamilienhaus in Neukirch (Kreis Bautzen) kam es am Donnerstag (01.02.2018) zu einer Explosion. Der 29-jährige Bewohner wurde dabei schwer verletzt.

Gegen 14 Uhr knallte es plötzlich in Neukirch. Die Druckwelle einer Explosion riss die Außenfassade eines Einfamilienhauses komplett auf. Nachbarn setzten einen Notruf ab. Daraufhin alarmierte die Leitstelle über 70 Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei.

Als die Einsatzkräfte eintrafen, befand sich noch ein Bewohner in dem Gebäude. Die Feuerwehr rettete den 29-Jährigen schwer verletzt aus dem Keller. Nachdem der Rettungsdienst ihn stabilisiert hatte, brachte ihn eine Rettungshubschrauber-Besatzung in ein Krankenhaus.

Warum es zur Explosion kam, ist unklar. Polizeibeamte und Gutachter prüfen, ob es sich um eine Gasexplosion gehandelt hat.

(02.02.2018; Symbolfoto: M. Brändli)

 

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Reizgas bei Feuerwehr-Party versprüht: Mehrere Verletzte

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Würzburg (rd_de) – Während eines Faschingsfests der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim (Kreis Würzburg) in der Nacht zu Sonntag (04.02.2018) haben Unbekannte Tierabwehrspray freigesetzt. Mehrere Gäste wurden verletzt.

Nach Angaben der Feuerwehr feierten rund 450 Personen in einer Veranstaltungshalle. Gegen 01:15 Uhr klagten plötzlich mehrere Gäste über Atemwegsreizungen und Kreislaufbeschwerden. Die First Responder der Feuerwehr begann daraufhin, die Verletzten zu sichten und zu versorgen. Gleichzeitig forderten sie den Rettungsdienst und einen Notarzt nach.

Mit Hilfe eines Mehrgas-Messgeräts konnte die Feuerwehr schnell feststellen, dass ein Reizstoff freigesetzt worden war. Nachdem der Rettungsdienst eingetroffen war und die Versorgung übernommen hatte, wurde das Gas ein zweites Mal versprüht. Die Polizei räumte daraufhin die Veranstaltungshalle. Die Patienten wurden in Krankenhäuser gebracht.

Nach der Räumung wurde auf dem Hallenboden eine Dose mit Tierabwehrspray gefunden und der Polizei übergeben. Der Feuerwehrverein setzte für Hinweise zur Ergreifung des Täters eine Belohnung von 500 Euro aus.

(05.02.2018; Foto: Feuerwehr Margetshöchheim)

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Rettungsdienst in Großbritannien und Irland

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Rettungsdienst LondonBremen (rd_de) – Während sich die Rettungsdienst-Systeme in Großbritannien und Irland sehr ähnlich sind, unterscheiden sie sich zum Teil grundlegend von Deutschland. Notärzte an der Einsatzstelle sind nahezu unbekannt. Stattdessen erhalten Rettungsfachkräfte (Paramedics) mitunter sehr weitreichende Befugnisse, wenn es um die Behandlung von Notfallpatienten geht. Und obwohl es teilweise extreme Unterschiede zwischen den deutschen und britischen Systemen gibt, sehen sich beide mit denselben Problemen konfrontiert.

 

Rettungsdienst London Biker

Paramedic mit Fahrrad in London.

London Ambulance Service

Die Metropole London mit ihren 7,4 Millionen Einwohnern war auf etwas Vergleichbares vorbereitet. Gleichwohl brachten die Ereignisse den London Ambulance Service (LAS) an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Und dabei ist der LAS – in Bezug auf seine Notfalleinsätze – nach New York der zweitgrößte Rettungsdienst weltweit. Rund eine Million Einsätze müssen jährlich bewältigt werden. Um Qualität und Effizienz sicherzustellen, lassen sich die Londoner ungewöhnliche Lösungen einfallen. So schicken sie zum Beispiel Paramedics mit Fahrrädern auf Streife in die Londoner City.

Rettungsdienst Schottland

Einsatz auf der Isle of Skye.

Scottish Ambulance Service

Ähnlich pragmatisch sind die Kollegen des Scottish Ambulance Service (SCA). Die „Highlander“ kämpfen vor allem mit den Herausforderungen, denen sie sich aufgrund der Topographie ihres rauen Landes gegenübersehen. Schottland ist außerhalb der Großstädte Glasgow und Edinburgh zum Teil extrem dünn besiedelt. Die Einsatzkräfte müssen daher weite Strecken zurücklegen. Ohne eine gute Luftrettung und ein tragfähiges Netz an First Respondern kommt der SCA nicht aus.

Rettungsdienst Irland

Der National Ambulance Service im Einsatz.

Irland: National Ambulance Service

Ähnliche Erfahrungen hat man auch auf der anderen Seite der Irischen See gemacht. In der Republik Irland ist der National Ambulance Service für den Rettungsdienst zuständig. Um in diesem zum Teil ebenfalls dünn besiedelten Land rechtzeitig beim Notfallpatienten zu sein, werden unter anderem Hausärzte ins Rettungssystem einbezogen. Paramedics wachen dabei über die notfallmedizinische Arbeit der Allgemeinmediziner – manch deutscher Retter wird sich ob dieser Kompetenzregelung verwundert die Augen reiben.

Dies ist aber nur ein kleiner Ausschnitt aus den zahlreichen Besonderheiten, die den britischen und irischen Rettungsdienst für uns so interessant machen. In unserem eDossier haben wir für Sie deshalb folgende Fachartikel zusammengefasst:

  • Fallbericht über die Terroranschläge in London aus dem Jahre 2005
  • Reportage über den London Ambulance Service
  • Reportage über den Scottish Ambulance Service
  • Reportage über den National Ambulance Service in Irland

Laden Sie das eDossier „Rettungsdienst in Großbritannien und Irland“ gleich hier herunter!

(Text und Fotos: Prof. PhDr. Christoph Redelsteiner, US Paramedic Instructor, Lehrrettungsassistent, Notfallsanitäter – NKI, Master of Science in Emergency Health Services; zuletzt aktualisiert: 05.02.2018) [4059]

Titel_100eDossier „Rettungsdienst in Großbritannien und Irland“
• Umfang: 31 Seiten
• Dateigröße: ca. 9,18 MB/PDF-Format
• Beiträge aus Rettungs-Magazin 5/2005, 5/2011, 3/2015 und 1/2016

VOX zeigt Berufsalltag von Leitstellendisponenten

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Köln (rd_de) – Der TV-Sender VOX startet am Montag (05.02.2018) seine neue Doku-Reihe „Die Notrufzentrale“. Das zehnteilige Format beleuchtet den Berufsalltag von Leitstellendisponenten und läuft immer montags um 22.15 Uhr. 

Disponent Thomas von der ILS Nürnberg leitet einen Anruferan, Restriktionsmaßnahmen durchzuführen bis der Rettungsdienst eintrifft. Foto: MG RTL D / Fandango

Wie der Privatsender mitteilte, gibt das Doku-Format authentische Einblick in die Arbeit der Mitarbeiter in den Leitstellen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei. Dafür wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle Nürnberg, der Kooperativen Regionalleitstelle Osnabrück sowie der Brandenburger Polizei bei ihrer Arbeit begleitet. 

(05.02.2018; Foto: MG RTL D / Fandango)

BRK muss für Fahrten auf österreichischen Autobahnen Maut zahlen

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Berchtesgadener Land/Salzburger Land (BRK) – Auch das Bayerische Rote Kreuz (BRK) benötigt in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein eine Autobahnvignette für Fahrten des Rettungsdienstes und Krankentransportes auf österreichischen Autobahnen. Das teilte die Hilfsorganisation am Dienstag (06.02.2018) mit.

Zwar können die Rettungskräfte laut BRK mit Blaulicht und Martinhorn ohne Vignette über die österreichischen Autobahnen zur Einsatzstelle ausrücken, zurück kämen sie aber nicht ohne die Mautzahlung.

Dadurch müssten sich die Rettungsdienst-Mitarbeiter häufig aufwendigere Rückwege über Landstraße und Nebenwege suchen. „Die bei den Einsatzkräften seit vielen Jahren gelebte EuRegio wird durch die neue Hürde massiv ausgebremst“, sagt BRK-Kreisbereitschaftsleiter Florian Halter.

Doch für die Leitstellen sei es wichtig, dass die Rückfahrten nicht unnötig lange dauern, um bei weiteren möglichen Notfällen keine Gebiete unterversorgt zu lassen.Der BRK-Landesverband habe deshalb eine Anfrage an die Regierung gestellt, bayerische Einsatzfahrzeuge von der Vignetten-Pflicht zu befreien. Bislang habe sich noch keine Lösung abgezeichnet, heißt es von Seiten des Bayerischen Roten Kreuz. 

(06.02.2018; Symbolfoto: BRK BGL)

Checkliste Praktikum: Rettungsdienst zum Anfassen

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Praktikum im RettungsdienstBremen (rd_de) – Am Rettungswachen-Praktikum kommen angehende Rettungsfachkräfte nicht vorbei. Wer sich aber zum Beispiel in der Rettungssanitäter-Ausbildung befindet, hat es dabei nicht immer leicht. Mancher Praktikant wird zum Kofferträger degradiert oder als Besserwisser abgestempelt. Deshalb unsere „Checkliste Praktikum: Rettungsdienst zum Anfassen“.

Die Praktikanten im Rettungsdienst befinden sich nicht zwingend alle in derselben Ausbildung: Rettungssanitäter zum Beispiel müssen ein 160-Stunden-Praktikum an der Wache absolvieren. Aber auch Schüler allgemeinbildender Schulen oder engagierte Ehrenamtler sind an Rettungswachen als Praktikanten anzutreffen und bleiben zum Teil nur für wenige Tage.

Rettungssanitäter: Ausbildung für Haupt- und Ehrenamt

Berichtshefte sind für Praktikanten im Rettungsdienst ein ständiger Begleiter. Foto: Markus Brändli

Berichtshefte sind für Praktikanten im Rettungsdienst ein ständiger Begleiter. Foto: Markus Brändli

Das Praktikum: Rettungsdienst im Alltag

Um sein Praktikum im Rettungsdienst möglichst effektiv zu nutzen, hier ein paar Tipps:

• Lehrrettungsassistenten bzw. Praxisanleiter erwarten Eigeninitiative in der Ausbildung. Rettungsfachkräfte „in Spe“ müssen Interesse am Rettungsdienst zeigen.

• Es lohnt sich, stets nachzufragen, was es zu tun gibt und wie vorgegangen wird. Während der Rettungssanitäter-Ausbildung beispielsweise darf man sich auch für Routinearbeiten nicht zu schade sein.

• Gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit gegenüber den Kollegen, Vorgesetzten und insbesondere Patienten haben nicht nur im Praktikum für Rettungssanitäter oberste Priorität.

• (Körper-)Schmuck, schrille Frisuren oder ein insgesamt ungepflegtes Erscheinungsbild haben im Rettungsdienst nichts zu suchen.

• Die Tätigkeit des Praxisanleiters bzw. Lehrrettungsassistenten wird von ihnen in der Regel zusätzlich zu sonstigen Dienstaufgaben wahrgenommen. Sie unterliegen damit einer besonderen Belastung, was der Praktikant berücksichtigen sollte.

• Zu Anfang seiner praktischen Ausbildung im Rettungsdienst macht es Sinn, nur beobachtend am Einsatzgeschehen teilzunehmen. Unter Umständen sollte man die ersten Stunden des Praktikums als „Dritter“ auf einem Kranken- statt Rettungswagen mitfahren.

• Es ist kein Zeichen von Schwäche oder gar ein berufliches Ausschlusskriterium, wenn man manche Einsätze als besonders belastend empfindet. Wichtig ist, seinen Betreuer dann um Hilfe zu bitten.

Weitere nützliche Hinweise zum Praktikum im Rettungsdienst finden Sie in unserem eDossier „Checkliste Praktikum: Rettungsdienst zum Anfassen“, das Sie hier herunterladen können!

(Text: Jens Wolff; Symbolfotos: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 06.02.2018)  [4067]

Bild1_RM_eDossier2014_Praktikum_im_RettungsdiensteDossier „Praktikum im Rettungsdienst“
• Umfang: 8 Seiten
• Dateigröße: ca. 1,7 MB/PDF-Format
• Beitrag aus: Rettungs-Magazin 3/2014

Bergwacht rettet Schlittenfahrer

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Ramsau (BRK) – Eine 48-jährige Schlittenfahrerin zog sich am Montag (05.02.2018) bei einer Abfahrt nahe Ramsau eine schwere Kopfverletzung zu.

Nach ersten Erkenntnissen rodelte die 48-Jährige von der Schapbachalm Richtung Hammerstil. Plötzlich schlitterte sie über vereisten Boden und kam vom Weg ab. Mehrere Meter schanzte sie einen Berg hinab, fiel vom Schlitten und prallte mit dem Kopf gegen einen Baum.

Nachdem Augenzeugen einen Notruf abgesetzt hatten, alarmierte die Leitstelle die Bergrettung mit einem Notarzt. Als die Einsatzkräfte eintrafen, lag die Frau schwer verletzt in einem Graben unterhalb einer Forststraße.

Nach medizinischer Erstversorgung zogen die Kräfte die Patientin per Flaschenzug in einer Gebirgstrage aus dem Graben. Mit dem Bergwacht-Rettungsfahrzeug brachten sie die Frau ins Tal und übergaben sie dort einer Rettungswagen-Besatzung.

Erst am Tag zuvor hatte sich ein 80-jähriger Belgier am Hirscheck auf einer Rodelbahn am Fuß verletzt. Die Bergwacht Ramsau versorgte den Touristen und transportierte ihn zu einem Parkplatz. Dort übernahm ihn der Rettungsdienst.

(06.02.2018; Foto: BRK Berchtesgadener Land)

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